Eigenleistung
Als Eigenleistung wird im privaten Bereich die Mithilfe am Neubau bzw. auch Selbsthilfe (Baueigenleistung) bezeichnet. Hierunter fallen der Einsatz der eigenen Arbeitskraft sowie die Hilfe von Bekannten und kostenlos beigesteuertes Baumaterial. Sie, als Bauherr können durch den so genannten Eigenleistungen in erheblichem Ausmaß Kosten sparen. Durch Eigenleistungen wird der Wert des Objektes deutlich erhöht. Steuerlich können Sie aber den Wert Ihrer Eigenleistungen nicht geltend machen.
Eigenleistungen im gewerblichen Bereich sind die von einem Unternehmen erbrachten Leistungen die nicht an Dritte verkauft werden, sondern im eigenen Unternehmen genutzt werden. Gerne wird in diesem Zusammenhang der Bauunternehmer dargestellt, der seinen Bürokomplex erweitert. Er nutzt dazu sein Personal, seine Baustoffe und Maschinen. Nach Fertigstellung muss es in der Bilanz gemäß Bilanz-Richtliniengesetz aktiviert werden.